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Jul 7, 2022

„Kinderschutzambulanzen und Childhood-Häuser sind unerlässlich“

Christina Schulze Föcking zur Resolution der CDU/CSU-Kinderschutzpolitiker

Die Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU in den deutschen Landtagen und Bürgerschaften sowie im Abgeordnetenhaus von Berlin haben sich im Juni zu ihrer diesjährigen Fachtagung in München getroffen. Auf dem Programm stand neben zahlreichen Fachgesprächen ein Besuch in der bayerischen Kinderschutzambulanz. Im Anschluss haben die Expertinnen und Experten eine Resolution zu gemeinsamen Zielen verabschiedet. Dazu erklärt unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Christina Schulze Föcking, die den regelmäßigen Austausch der Fachpolitiker initiiert hatte:

„Wenn Kinderschutz grenzenlos sein soll, darf er nicht  an Fach- und Zuständigkeitsgrenzen Halt machen. Wirksamer Kinderschutz braucht Vernetzung. Wie das gelingen kann, haben uns die multiprofessionellen Fachkräfte der Kinderschutzambulanz beim Besuch erneut vor Augen geführt. Hier arbeiten Expertinnen und Experten interdisziplinär zusammen, um Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung sicher zu erkennen und zielgerichtet Hilfe anzubieten. Deshalb wollen wir das Netz der Kinderschutzambulanzen in ganz Deutschland weiter ausbauen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Finanzierung, denn bislang steht der besondere Aufwand für die Medizinerinnen und Mediziner bei ihrer sensiblen Arbeit mit traumatisierten Kindern in keinem Verhältnis zu den gezahlten Entgelten. Das müssen wir ändern und eine bundesweit einheitliche Vergütung erreichen. In NRW springt das Land bereits seit 2019 für die Lücke bei den Personalkosten ein. Eine verlässliche Förderung in allen Ländern soll den Aufbau und die langfristige Existenz der Kinderschutzambulanzen überall in Deutschland sichern.

Zudem wollen wir den Aufbau weiterer Childhood-Häuser in Deutschland erreichen. In diesen Einrichtungen können Kinder als Opfer von Missbrauch und Misshandlung in einem geschützten Rahmen durch spezialisiertes Personal untersucht und vernommen werden. Das ist wichtig, weil Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sich oft zu lange ziehen und die Kinder wegen Sorge um die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage bis zum Abschluss oftmals keine Therapie beginnen. Durch die hohe Qualität der Vernehmung und deren Dokumentation im Childhood-Haus kann den betroffenen Kindern eine weitere Aussage meist erspart und ein sofortiger Beginn der Aufarbeitung ihrer schlimmen Erlebnisse ermöglicht werden. Das erste Childhood-Haus in NRW wurde 2020 an der Uni-Klinik Düsseldorf eröffnet, die CDU-Landtagsfraktion hat den Aufbau durch eigene Haushaltsmittel in sechsstelliger Höhe unterstützt. Im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen haben wir jetzt festgeschrieben, dass wir in jedem Oberlandesgerichtsbezirk mindestens ein solches Childhood-Haus schaffen werden. Der Staat muss an der Seite der Jungen und Mädchen stehen, denen Leid angetan wurde, und jegliche weitere Traumatisierung verhindern. Es ist unsere Aufgabe, für größtmöglichen Opfer- und Kinderschutz im Strafverfahren zu sorgen – hier leisten die Childhood-Häuser einen immensen Beitrag.“

Resolution als PDF-Dokument

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