Seite lädt...
Nov 9, 2021

„Ein Meilenstein für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen“

Christina Schulze Föcking zu Kinderschutzgesetz und Sprechertagung

Das Kabinett hat an diesem Dienstag den Entwurf für ein NRW-Kinderschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz geht jetzt in die Verbändeanhörung, anschließend in die parlamentarische Beratung und soll möglichst zum 1. Mai 2022 in Kraft treten. Dazu erklärt unsere Sprecherin für den Kinderschutz, Christina Schulze Föcking:

„Das NRW-Kinderschutzgesetz wird ein Meilenstein für den Schutz unserer Kleinen in Nordrhein-Westfalen. Es greift Erkenntnisse aus der parlamentarischen Aufarbeitung des Missbrauchsfalles Lügde sowie der Arbeit der Kinderschutzkommission im Landtag auf: Wir dürfen die vielen engagierten Menschen, die in unserem Land mit Kindern arbeiten und ihre potenziellen Beschützer sind, nicht allein lassen. Ob bei einer Erzieherin der Verdacht auf Missbrauch in einer Familie aufkeimt oder ein Jugendamtsmitarbeiter ein kleines Opfer bereits in Obhut genommen hat – diese Fachkräfte brauchen einheitliche und verbindliche Verfahren, wie sie mit der Situation umgehen und schnell wirksam helfen können. Und: Wir müssen sie mit den notwendigen Know-How versorgen – angefangen bei Täterstrategien und Reaktionsmustern von Opfern, damit sie einen Fall überhaupt erst erkennen können. Ein solches Gesetzesvorhaben braucht Entschlusskraft – und wir sind sehr dankbar, diese sowohl bei unserem Koalitionspartner im Landtag als auch bei Familienminister Dr. Joachim Stamp zu finden.“

Nach unserer Überzeugung darf wirksamer Kinderschutz allerdings nicht an den Landesgrenzen Halt machen. Deshalb trafen sich auf Einladung von Christina Schulze Föcking erstmals die Kinderschutzpolitiker aller CDU- und CSU-Landtagsfraktionen zu einer Sprechertagung in Düsseldorf. Sie tauschten sich mit Experten aus Justiz und Kinderschutz und besuchten gemeinsam die Missbrauchsfahnder im Landeskriminalamt. Dazu sagt Christina Schulze Föcking:

„Die Missbrauchsfahnder des LKA in Düsseldorf haben uns eindrucksvoll und schonungslos vor Augen geführt, vor welchen Herausforderungen sie in ihrer täglichen Arbeit zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und schwersten Misshandlungen stehen. Sie haben uns selbst erleben lassen, welche Hölle die kleinsten und schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft mitunter erdulden – und wie unverschämt sicher sich die Täter fühlen, die sich an ihren unschuldigen Seelen vergehen. Alle Kinderschutzpolitiker vor Ort haben sich unmissverständlich dazu bekannt: Wir werden vor solchen Verbrechen in keinem deutschen Bundesland die Augen verschließen, sondern hinsehen und entschlossen handeln. Dafür stehen CDU und CSU: Wir werden jede politische Chance nutzen, um uns vor die Kinder und Jugendlichen zu stellen.

Diesen politischen Willen haben wir in einer ,Düsseldorfer Erklärung‘ und einem Positionspapier zum Thema Polizei und Strafverfolgung bekräftigt und zudem konkrete Handlungsansätze benannt. Wir wollen den Opferschutz für Kinder und Jugendliche im Strafverfahren stärken, eine flächendeckende Versorgung mit Kinderschutzambulanzen erreichen und den Kinderschutz allerorts viel stärker als bisher in der Fachkräfteausbildung verankern – so wie wir es in NRW jetzt mit unserem Kinderschutzgesetz vorhaben. In der digitalen Welt wollen wir Kinder besser vor Übergriffen schützen, indem wir anonyme Chats verhindern, die Kontrollmöglichkeiten der Eltern stärken und App-Schutzmechanismen für Minderjährige schaffen. Vor allem fordern wir auf Bundesebene, den Einsatz der Verkehrsdatenspeicherung für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch zu ermöglichen. Wir können nicht hinnehmen, dass Täter ungehemmt Missbrauchsdarstellungen im Internet austauschen und sich sicher sein dürfen, nicht erwischt zu werden, obwohl ihre Identität technisch leicht festzustellen wäre. Unser Rechtsstaat darf sich selbst nicht künstlich blind machen.“

„Düsseldorfer Erklärung“  als PDF-Dokument

Positionspapier zu Polizei und Strafverfolgung

Nach oben