Christina Schulze Föcking zum interkollegialen Ärzteaustausch
Nordrhein-Westfalen will als erstes Bundesland die ärztliche Schweigepflicht bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und Vernachlässigung von Kindern lockern. Der Bund hat dazu jüngst mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die Grundlage geschaffen. Eine Gelegenheit, auf die wir als NRW-Koalition lange gewartet und hingearbeitet haben. Am Donnerstagabend haben wir jetzt eine Änderung des Heilberufsgesetzes eingebracht. Der Entwurf wird jetzt in den Fachausschüssen beraten. Unsere Sprecherin für den Kinderschutz, Christina Schulze Föcking, erklärt:
„Das ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Auf die Möglichkeit, die wir auf den Weg bringen, warten Kinderärzte und Kinderschützer seit vielen Jahren – die Nachricht von unserem Gesetzesvorhaben war bereits ein Paukenschlag in der Szene. Wir wollen Ärzten Rechts- und Handlungssicherheit geben, um Kinder vor Gewalt durch deren Erziehungsberechtigte zu schützen. Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, sich beim Verdacht auf Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung mit Kolleginnen oder Kollegen auszutauschen. So schieben wir insbesondere dem Ärztehopping einen Riegel vor – denn viele gewalttätige Eltern wechseln häufig den Kinderarzt, um ihre Taten zu verschleiern.
Drei von vier Kindern, die durch ihre Erziehungsberechtigten misshandelt werden, sind laut Uno zwischen zwei und vier Jahre alt – sie besuchen keine Schule und oft auch keine Kita, wo ihr Leid auffallen könnte. Bisher ist es nur Eltern erlaubt, den Kinderarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden – doch das schützt die Kleinen nicht, wenn ausgerechnet die Eltern Täter sind.
Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das die Gelegenheit zu einer Lockerung der Schweigepflicht zugunsten des Kinderschutzes nutzen will. Ich hoffe und bin sicher, dass die anderen Länder sich uns rasch anschließen werden. Diese Chance, das Sicherheitsnetz rund um unsere Kleinsten engmaschiger zu stricken, dürfen wir nicht verstreichen lassen.“