Seite lädt...
Okt 9, 2020

NRW setzt sich für besseren Datenaustausch zwischen Justiz und Jugendamt ein

NRW setzt sich im Bund für einen besseren Datenaustausch zwischen Justiz und Jugendamt ein – der Bundesrat hat unsere Gesetzesinitiative heute beschlossen. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Der Hintergrund: Bisher dürfen Staatsanwaltschaft und Gerichte nur bei einer erheblichen Gefährdung das Jugendamt einschalten. Wir wollen, dass die Fachleute dort schon bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingebunden werden, um diese zu überprüfen.
Nach oben