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Jan 18, 2018

UMWELT.NRW: Schulterschluss der Agrarministerkonferenz zur EU-Agrarpolitik und zur Afrikanischen Schweinepest

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking leitet die Sitzung der Sonder-Agrarministerkonferenz am 18. Januar 2018 in Berlin. Foto: Landwirtschaftsministerium NRW/Stefanie Loos

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking leitet die Sitzung der Sonder-Agrarministerkonferenz am 18. Januar 2018 in Berlin. Foto: Landwirtschaftsministerium NRW/Stefanie Loos

NRW-Agrarministerin Schulze Föcking: „Bund und Länder ziehen bei der Reform der Agrarpolitik und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest an einem Strang“

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU soll besser darauf ausgerichtet werden, ihre positiven ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen zu entfalten. Das haben die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern im Rahmen der heutigen Sonderkonferenz beschlossen. An dem Sondertreffen nahm auch EU-Agrarkommissar Phil Hogan teil. Zudem vereinbarten Bund und Länder ein koordiniertes Vorgehen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. „Bund und Länder ziehen bei der Reform der Agrarpolitik und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest an einem Strang“, fasste Christina Schulze Föcking, NRW-Landwirtschaftsministerin und amtierende Vorsitzende der Agrarministerkonferenz (AMK), die Ergebnisse zusammen.

„Wir waren uns einig, dass der Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Wir müssen die Seuche ernst nehmen, gut vorbereitet sein, die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit an richtiger Stelle gemeinschaftlich umsetzen. Auch zur Zukunft der EU-Agrarpolitik haben wir uns auf gemeinsame Positionen verständigen können. Damit kann die bundesdeutsche Position frühzeitig in die europäischen Verhandlungen eingebracht werden“, begrüßte Schulze Föcking den Schulterschluss. Beide Themen werden auch die politischen Debatten der heute beginnenden Internationalen Grünen Woche in Berlin dominieren.

Die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern sprachen sich einstimmig dafür aus, Mittel zur Gestaltung der künftigen Agrarpolitik zumindest im bisherigen Volumen auszustatten. „Die Herausforderung des Klimawandels ist nur ein Beispiel, das zeigt, wie dringend die Mittel benötigt werden, um die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zu gewährleisten und zugleich wichtige Umwelt- und Tierschutzaspekte sicherzustellen“, sagte Schulze Föcking.

Unter anderem auf diese Positionen und Empfehlungen für die europäischen Verhandlungen zur Zukunft der EU-Agrarpolitik konnten sich die Landesministerinnen und Landesminister einigen:

  • Die GAP muss auch zukünftig auf europäischer Ebene entsprechend ihren Zielen und Aufgaben finanziell zumindest im bisherigen Volumen ausgestattet werden.
  • Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Ziele sollen die Mitgliedstaaten und Regionen mehr Handlungsspielräume bei der Gestaltung und Umsetzung der GAP erhalten.
  • Gleichzeitig muss eine deutliche Reduzierung europäischer Vorgaben, auch in Form von Durchführungsverordnungen, Leitlinien und Auslegungsvermerken, stattfinden.
  • Die Landwirtschaft trägt maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und biologischer Vielfalt sowie für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, für das Tierwohl sowie für die Erhaltung der Kulturlandschaften.
  • Die EU-Zahlungen tragen in erheblichem Maße zum Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe und damit zur Verringerung des Abstands zwischen den landwirtschaftlichen Einkommen und den Einkommen in anderen Wirtschaftssektoren der Mitgliedstaaten bei.
  • Die AMK hält eine Basisabsicherung für die bäuerlichen Betriebe, zu denen auch Nebenerwerbs- und Mehrfamilienbetriebe gehören, für unverzichtbar. Dabei muss die Höhe der Zahlungen dem Ziel der Einkommenssicherung und der Risikoabsicherung gerecht werden.
  • Auch künftig sind Unterschiede, z. B. bei Kosten, Kaufkraft und außerlandwirtschaftlichem Einkommensniveau, zwischen den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Bund und Länder haben sich zudem auf ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geeinigt. So soll ein Eintrag des Virus‘ in die Wildschweinpopulation und Hausschweinbestände durch geeignete Maßnahmen möglichst verhindert werden sowie im Ausbruchsfall ein abgestimmtes Krisenmanagement greifen. Bund und Länder haben sich unter anderem auf Nachstehendes geeinigt:

  • Bund und Länder werden bestehende Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen intensivieren. Dabei sind sämtliche Einschleppungswege und –faktoren umfassend zu berücksichtigen, wie verschiedene Berufs- und Interessensgruppen unter anderem Landwirte, Viehhändler, Viehtransporteure, Erntehelfer aus betroffenen Gebieten, Jägerschaft, aber auch Transport- und Logistikunternehmen, LKW-Fahrer und Reisende sowie Hilfs- und Saisonarbeiter, ferner auch Rastplätze an Hauptverkehrswegen.
  • Die zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatoren bitten den Bund, die notwendigen Kontrollen auf den Transportwegen im Rahmen seiner Zuständigkeiten durch Bundespolizei und Zollbehörden sicherzustellen.
  • Bund und Länder werden sich kurzfristig über rechtliche Regelungsnotwendigkeiten verständigen. Dies betrifft die über die geplanten Änderungen der Schweinepestverordnung hinausgehenden, insbesondere die im Falle eines Ausbruchs in der Kernzone zu treffenden Maßnahmen.
  • Bund und Länder verständigen sich, die Forschung der Übertragungswege der ASP sowie neue Ansätze zur Verhinderung der ASP-Übertragung auf innerstaatlicher, EU- und internationaler Ebene deutlich zu verstärken und die Entwicklung wirksamer Impfstoffe gegen die ASP weiter voranzutreiben.
  • Die für das Agrar- und Veterinärwesen zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatoren der Länder stellen fest, dass regional das Erfordernis besteht, die Schwarzwildbestände durch jagdliche Maßnahmen deutlich intensiver zu regulieren.
  • Bund und Länder betonen, dass Wildbret von Schwarzwild ein qualitativ hochwertiges und sehr sicheres Lebensmittel ist. Alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette werden aufgefordert, durch Maßnahmen der Verbraucherinformation, verbesserte Verarbeitung, Veredelung und Logistik des Wildbrets sowie durch Marketing zu einer höheren Wertschöpfung beizutragen.
  • An Agrarkommissar Hogan richteten die Bundesländer die Erwartung, im Ausbruchsfall effektive Marktstützungsmaßnahmen zu ergreifen.

Quelle: umwelt.nrw.de

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