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Feb 15, 2017

Rede im Landtagsplenum: Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung

Es gilt das gesprochene Wort.

(Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz – KTG)

 

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,

Selbstverständlich teilen wir den Ansatz, dem Verbraucher umfangreichen Schutz vor mangelnden Hygiene- oder Qualitätsstandards zukommen zu lassen.

Wir haben sehr engagierte Lebensmittelkontrolleure, die nicht erst seit diesem neuen Gesetzentwurf, für diese Aufgabe in unserem Land unterwegs sind und gute Arbeit leisten.

Wir finden es auch gut, dass Verbraucher die Chance erhalten, einen einfachen Eindruck zu bekommen, ob ihr Bäcker, Metzger oder Gastronom vor Ort hygienisch einwandfrei arbeitet.

Genau das verspricht das Gesetz.

Allerdings: Es wir diesem Anspruch nicht gerecht.

 

Das Gesetz schafft nicht mehr Transparenz, sondern es gaukelt eine Pseudotransparenz vor.

Es stellt auf ein Bewertungssystem ab, das für den angestrebten Zweck untauglich ist.

Der Nutzen für den Verbraucher ist nur klein.

Dafür aber kann das Risiko für die betroffenen Betriebe existenziell sein.

 

Bei der Expertenanhörung haben sich nicht nur Gastronomie und das Lebensmittelhandwerk gegen dieses Gesetz ausgesprochen.

 

Auch Lebensmittelkontrolleure bewerten es ablehnend.

Und Kostensteigerungen in den Kommunen bleiben weiterhin zu erwarten

 

Wir haben somit wieder einmal einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der komplett an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbeigeht.

 

Aber das ist uns ja aus dem Hause Remmel hinreichend bekannt.

Denken wir an das Landesjagdgesetz oder auch das Landesnaturschutzgesetz.

 

Wissen Sie, zahlreiche meiner Kolleginnen und Kollegen und ich auch, haben Betriebsbesuche in Metzgereien und Bäckereien gemacht – vielfach Familienbetriebe mit langer Tradition.

 

Häufig Betriebe, die noch nach traditioneller Handwerksarbeit frisches Brot oder regionale Würste erzeugen.

Eigentlich genau die Gruppe von heimischen Unternehmen, denen Sie Ihre Aufmerksamkeit schenken sollten.

 

Auch mit zahlreichen Gastronomen haben wir gesprochen.

 

Die Sorgen überall sind leider groß.

 

 

Basis Ihres Gesetzes ist die AVV RÜb. (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften – AVV Rahmen-Überwachung)

 

Hierzu hat der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure schon bei der Expertenanhörung klar gemacht:

Diese Verordnung eignet sich nicht für eine Hygieneampel aus fachlicher Sicht.

 

Denn diese Verwaltungsvorschrift ist ursprünglich dafür gemacht worden, eine Risikobewertung vorzunehmen.

 

Dafür, um beispielsweise festzulegen, wie häufig kontrolliert werden soll.

Es werden deutlich mehr Aspekte beleuchtet, als nur die Hygiene- und Qualitätsstandards im Betrieb.

 

Auch das OVG in Münster kommt zu diesem Ergebnis, als es im Dezember letzten Jahres die von Ihnen so gelobte Gastroampel in den Städten Bielefeld und Duisburg und die damit verbundenen App der Verbraucherzentrale stoppte.

 

Wörtlich heißt es in dem Urteil unter anderem:

 

„Der Punktwert enthält auch (…) keinen Aussagewert dahingehend, ob ,,es in den Restaurants oder Imbissbuden sauber zugeht“, ob auf der Pizza nicht falscher Schinken oder nachgemachter Käse aufgetischt wird“ oder ob „sich ein Betrieb in Sachen Sauberkeit und Kundeninformation korrekt verhält“.

 

Ist es nicht widersinnig, wenn es, wie es das Westfalen-Blatt vom 09. Februar schreibt, schon „Minuspunkte dafür gibt, wenn der Kellner sein Hemd zu Hause wäscht – selbst wenn es nachher so rein ist, wie aus der Großwäscherei“?

 

Was interessiert den Kunden tatsächlich mehr?

 

Die Frage, wo die Kleidung des Kellners gewaschen wurde,

oder ob er gerade echten Käse auf seinem Essen hat?

 

Und ist es nicht genauso widersinnig, dass bauliche Gegebenheiten, für die der Betrieb nichts kann, schon zu Punktabzügen führen können?

 

Fragen sie doch mal bei der Bäckerei Heß in Nettersheim nach, was die davon hält.

Die Bäckerei wird wohl zukünftig allein aufgrund ihrer baulichen Situation Minuspunkte bekommen.

Der Betrieb produziert hygienisch völlig einwandfrei.

 

Nicht umsonst hatte diese Bäckerei in der letzten Zeit keinerlei Beanstandungen.

 

Damit ruinieren Sie Existenzen und dienen nicht dem Verbraucherschutz

 

Warum gibt es überhaupt einen roten Barometerbereich?

 

Rot bedeutet Stopp, bedeutet Gefahr. Eine gastronomische Einrichtung, die eine rote Barometerbewertung hat, muss geschlossen werden.

Das versteht sich von selbst.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

Ihr Gesetz verfehlt eindeutig seinen Regelungszweck.

Die Betroffenen haben das in der letzten Woche noch einmal eindrucksvoll dargelegt und dies an vielen Punkten deutlich gemacht.

 

Wir sagen ja zu guten und hohen Hygienestandards, ja zu vernünftigen und zielführenden Kontrollen.

 

Aber nein zu diesem Gesetz.

 

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