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März 9, 2024

Gemeinsame Pressemitteilung von Jens Spahn MdB und Christina Schulze Föcking MdL zum Pressestatement der Abgeordneten Sarah Lahrkamp

Vor zwei Wochen hat die Bundesregierung trotz massiver Bedenken der Opposition und zahlreicher Verbände ihren Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung verabschiedet. Damit verfolgt die Ampel weiterhin ihre Klientelpolitik. Denn trotz aller Bedenken und Warnungen, die zahlreiche Verbände im Vorfeld äußerten, wie etwa der Verband der Kinder- und Jugendmediziner, die Bundesärztekammer, die Gewerkschaft der Polizei sowie der Berufsverband der Lehrkräfte und Pädagogen nimmt die Ampel gesundheitliche Folgeschäden bei den künftigen Konsumenten billigend in Kauf, schafft ein Bürokratiemonster ohne Vorbild und stört den Rechtsfrieden in unserem Land.

Dazu sagt Jens Spahn (stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion): „Sarah Lahrkamp liegt mit ihrer Einschätzung zur Haschisch-Legalisierung völlig falsch. Das ist das größte Drogen-Experiment der weltlichen Welt seit über 100 Jahren, die Ampel handelt im höchsten Maße verantwortungslos. 25g Haschisch als legale Besitzmenge, das sind 75 Joints. Damit legalisiert die Ampel quasi auch kriminelle Dealer. Erneut wurde damit ein Gesetz gegen alle Bedenken und gegen eine Mehrheit in der Bevölkerung verabschiedet. Wir sehen ja bereits, welche dramatischen Folgen die Freigabe von Cannabis z.B. in den Niederlanden hatte.“ Jens Spahn weiter: „In kaum einer Sache herrscht zudem innerhalb der Ampel-Koalition Einigkeit. Doch anstatt die wichtigsten Probleme des Landes zu lösen, ob bei Wirtschaft, Energie oder Migration, macht die Ampel das ,Kiffen‘ legal. Das führt am Ende zu Frust und Polarisierung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern.“

Zur Cannabislegalisierung der Bundesregierung sagt die Landtagsabgeordnete Christina Schulze Föcking: „Die Legalisierung gefährdet den Kinder- und Jugendschutz erheblich. Wir wissen: Beim frühem Konsumbeginn besteht ein höheres Risiko für psychische Störungen, die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung und für Schädigungen des Herz- und Gefäßsystems sowie Herz-Kreislaufkomplikationen. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen werden Kinder und Jugendliche nicht davon abhalten an Cannabis zu kommen. Allein die Regelung, dass 200 Meter Luftlinie von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten nicht konsumiert werden darf, zeigt wie fern ab von der Realität das Ganze ist. Die Regelungen bringen gar nichts, da sie schlichtweg kaum kontrolliert werden können.“

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