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Dez 16, 2022

Unbürokratische Hilfe für die Kommunen Neuenkirchen und Wettringen

Insgesamt 604.054, 77 Euro erhalten Wettringen und Neuenkirchen zusammen als unbürokratische Coronahilfe. Bis heute wirken sich die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie auf unsere Kommunen aus“, weiß Christina Schulze Föcking MdL nur zu gut. In vielen Gesprächen berichteten die Bürgermeister Wilfried Brüning (Neuenkirchen) und Berthold Bültgerds (Wettringen), welche Mehrbelastungen die Kommunen tragen mussten. „Deshalb ist es genau richtig, hier zu unterstützen und zwar unkompliziert.“, so die heimische Landtagsabgeordnete. Sie konnte am Mittwochnachmittag nach der Sitzung des Haushaltsauschusses in Düsseldorf die guten Neuigkeiten überbringen. Noch in diesem Jahr sollen 300.000 Euro in Wettringen und 304.054,77 Euro in Neuenkirchen ankommen. Das Ganze ohne zusätzliche Arbeit für die Kommunen durch eine Antragsstellung oder andere Verfahren. Die Berechnung ist denkbar einfach: sie richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.

Bürgermeister Berthold Bültgerds freut sich über diese Hilfen aus dem Land: „Diese unbürokratische Unterstützung ist gut für die direkte und indirekte Bewältigung der Corona-Folgen, gerade in dieser für alle herausfordernden Zeit. Die pauschale Zuweisung ist eine wichtige Entlastung für unseren kommunalen Haushalt und kommt somit allen Bürger/innen zu Gute“

Auch bei den Ratsmitgliedern der CDU Neuenkirchen kommt diese Neuigkeit gut an: „Das sind gute Nachrichten für Neuenkirchen aus Düsseldorf, die zeitlich genau richtig kommen: Bei den aktuell laufenden Haushaltsberatungen stehen wir unter erheblichem Druck und spürbaren Einsparzwängen. Die Zahlung des Landes verschafft uns finanziell Luft.“, berichtet Fraktionsvorsitzender Nico von Royen.

Anders als 2020, als die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen geprägt war, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden. Deshalb sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 gewährt werden in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Kommunen mit geringer Einwohnerzahl erhalten mindestens 300.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

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