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Sep 21, 2020

Wir brauchen Kooperationsstandards und Kinderschutzkonzepte

Christina Schulze Föcking (CDU) und Jörn Freynick (FDP) zur Sachverständigenanhörung „Präventionsketten“ der Kinderschutzkommission

Die Kinderschutzkommission im Landtag hat an diesem Montag Sachverständige angehört. Thema waren die Präventionsstrukturen, mit denen in Nordrhein-Westfalen eine Gefährdung des Kindeswohls verhindert werden soll.

Christina Schulze Föcking (CDU): „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist in erster Linie die Aufgabe von Erwachsenen.  Wir sind eine Verantwortungsgemeinschaft. Die Anhörung von Sachverständigen in der Kinderschutzkommission heute hat uns aber gezeigt, dass diese Erkenntnis oft leider noch nicht gelebte Praxis ist. Deshalb brauchen wir eine gesetzlich verbindliche Kooperation von Kinderschutz-Akteuren vor Ort: bei Jugendämtern, Kita, Schule, Polizei, unseren Vereinen und anderenorts. Die Sachverständigen haben einhellig berichtet, dass es für Meldeketten bei einem Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch keine einheitlichen Standards gibt. Das ist eine klare Schwachstelle im System und die gilt es abzustellen. Eine Kommunikationskultur zum Schutz von Kindern muss durch klare rechtliche Vorgaben gefördert werden.“

Jörn Freynick (FDP): „Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen in die Lage versetzt werden, Anzeichen von Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und einzugreifen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist Sensibilisierung über Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Die Beteiligten müssen in diesem Rahmen aber auch lernen, über das Undenkbare sprechen zu können. Denn Kinder und Jugendliche müssen sich niedrigschwellig an Ansprech- und Vertrauenspersonen wenden können, die ihnen Gehör und Glauben schenken. Nur so fühlen sich die betroffenen Kinder und Jugendlichen ernst genommen und trauen sich, Hilfe und Unterstützung aufzusuchen. Passgenaue Kinderschutzkonzepte können in einem nächsten Schritt sicherstellen, dass alle Beteiligten über das Vorgehen und die Beratungsstellen beim Verdacht auf Kindesmissbrauch, -misshandlung und -vernachlässigung informiert sind, um angemessen handeln zu können.“

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