Ministerin Christina Schulze Föcking: „Der ländliche Raum braucht mehr Gigabit-fähige Breitbandnetze“
Insgesamt 40 Förderanträge von elf Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 60,8 Millionen Euro können für den Breitbandausbau im ländlichen Raum für das erste Quartal 2018 bewilligt werden. „Wir brauchen auch im ländlichen Raum mehr Gigabit-fähige Breitbandnetze. Diese Netze sind die Grundlage für das Zukunftsthema Digitalisierung. Beim Ausbau der Breitbandversorgung dürfen wir uns aber nicht nur auf die Unternehmen konzentrieren, wir müssen auch die im ländlichen Raum lebenden und arbeitenden Menschen in den Blick nehmen. Sie dürfen nicht digital abgehängt werden“, sagte Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking bei der Übergabe der Förderbescheide.
Förderungen erhalten die Städte Ahaus, Bocholt, Borken, Isselburg, Velen und Rietberg sowie die Gemeinden Heek, Heiden, Legden, Reken und Schöppingen. Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium bietet im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ eine speziell auf den ländlichen Raum ausgerichtete Breitbandförderung an. Finanziert wird die Förderung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus Landesmitteln der Digitalen Dividende II.
Mit dem Förderangebot unterstützt das Land die ländlichen Kommunen dort, wo kein marktgetriebener Ausbau der Breitbandnetze stattfindet, beim Ausbau zukunftsfähiger Breitbandnetze mit bis zu vier Millionen Euro je Projekt. Der Regelfördersatz beträgt 90 Prozent.
Die eingegangenen Förderanträge werden zu quartalsweisen Stichtagen bewertet. Ein wichtiges Kriterium dabei ist die Bereitstellung von zukunftsfähigen Glasfaser-Anschlüssen. Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking: „Ich freue mich sehr über die große Nachfrage nach unserer Breitbandförderung für den ländlichen Raum. Um zukünftig noch mehr Kommunen beim Breitbandausbau unterstützen zu können, stellen wir gerade die Weichen dafür, dass wir kurzfristig weitere ELER-Mittel für den Breitbandausbau im ländlichen Raum bereitstellen können.“
Der nächste Stichtag zur Einreichung von Förderanträgen ist der 1. Juni 2018.