Ministerin Schulze Föcking: Ziel ist eine zukunftsfähige und kartell-rechtskonforme Holzvermarktung im gesetzlichen Rahmen
Bei einer Betriebsbesichtigung der Zentrale des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen in Münster hat Umweltministerin Christina Schulze Föcking die Arbeit der staatlichen Forstverwaltung als wichtigen Pfeiler der Forst- und Holzpolitik gewürdigt. „Die Landesregierung steht zu ihrer flächendeckenden staatlichen Forstverwaltung. Wir wollen die Forstbetriebsgemeinschaften auch weiterhin unterstützen. Durch ihr qualifiziertes forstliches Beratungsangebot unter Beteiligung der Landesforstverwaltung leisten sie einen wichtigen Service für den privaten und kommunalen Waldbesitz“, sagte Schulze Föcking in Münster. Ziel des Umweltministeriums sei es, Brüche in der Fortsetzung einer erfolgreichen Holzvermarktung und Betreuung möglichst zu vermeiden.
Ein laufendes Kartellverfahren sorgt derzeit für Unruhe in der Branche. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen erbringt, wie andere Landesforstverwaltungen auch, Dienstleistungen für private und kommunale Waldbesitzer. Diese Dienstleistungen umfassen auch den Holzverkauf. Diese kooperative Holzvermarktung hatte ein „Kartellverfahren“ gegen das Land Baden-Württemberg zur Folge, wonach die Vermarktung möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Hierzu werden bei einer Verhandlung am 10. April 2018 vor dem Bundesgerichtshof erste Hinweise zum Ausgang des Verfahrens erwartet. Der Ausgang des Verfahrens dürfte auch Auswirkungen auf die Holzvermarktung in Nordrhein-Westfalen haben.
Daher steht das Umweltministerium im intensiven Dialog mit dem Bundeskartellamt. Das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundeskartellamt haben sich in diesen Gesprächen über kartellrechtskonforme Alternativen zu den bisherigen Vermarktungsmodellen ausgetauscht. Ziel der Landesregierung ist es, zusammen mit den betroffenen Verbänden und insbesondere den Waldbesitzern, praktikable fachliche Lösungen zu erarbeiten.
„Grundlage für eine zukunftsfähige und kartellrechtskonforme Holzvermarktung in Nordrhein-Westfalen ist das Bekenntnis des Umweltministeriums zur staatlichen Forstverwaltung im gesetzlichen Rahmen. Bei allen Initiativen und Alternativen ist zu berücksichtigen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht ganz klar sind“, sagte die Ministerin. „Vor diesem Hintergrund sind wir zuversichtlich, dass sich der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen auch nach 2018 am Wettbewerb auf dem Markt für forstliche Betreuungsdienstleistungen beteiligen kann. Damit wäre ein flächendeckendes Angebot für forstliche Dienstleistungen gewährleistet.“