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Okt 25, 2017

Gemeindefinanzierung auf Rekordniveau: 21,2 % mehr Zuweisungen an die Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt

Düsseldorf/Kreis Steinfurt. Die NRW-Koalition hat eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzentwurf wird Anfang November dem Landtag zugeleitet und wurde in dieser Woche vom Landeskabinett beschlossen.

In der Summe erhält die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Jahr 2017 über eine Milliarde Euro zusätzlich und mit 11,7 Milliarden Euro die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat“ erläutert Andrea Stullich.

„Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen. Dieses gilt auch für die Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt, die insgesamt 21,2 % mehr Zuweisungen erhalten als noch in diesem Jahr“, so Ministerin Schulze Föcking MdL.

Die Auflistung im Einzelnen:

Kommune Zuweisung 2018 prozentuale Veränderung zu 2017
Altenberge 1.205.996,24 25,8
Emsdetten 2.842.147,83 -46,2
Greven 9.630.207,75 28,8
Hörstel 2.797.135,80 -12,9
Hopsten 3.324.051,09 31,2
Horstmar 2.463.552,98 26,6
Ibbenbüren 11.656.729,55 -17,3
Ladbergen 1.840.041,34 50,8
Laer 1.842.878,55 58,8
Lengerich 2.212.189,39 10,4
Lienen 4.298.702,56 75
Lotte 7.919.663,39 731,1
Metelen 2.667.045,11 15,8
Mettingen 2.141.672,18 44
Neuenkirchen 3.520.615,43 102,3
Nordwalde 3.175.915,15 115,1
Ochtrup 4.348.187,99 -6,4
Recke 5.282.413,19 9,8
Rheine 36.995.625,29 19
Saerbeck 1.106.477,13 12,6
Steinfurt 21.005.827,94 23,1
Tecklenburg 4.689.075,29 19,4
Westerkappeln 3.698.362,17 -1,9
Wettringen 1.880.354,06 78,3
gesamt 142.544.867,40 21,2

 

Auch der Kreis Steinfurt selbst erhält für seine Aufgaben im Jahr 2018 mehr Geld aus Düsseldorf: Insgesamt betragen die Zuweisungen 81.594.926 Euro Das ist ein Zuwachs um 9,5 %.

Andrea Stullich: „Zwar wird der spürbare Zuwachs der Landeszuweisungen die in den vergangenen Jahren entstandene angespannte Haushaltssituation nicht schlagartig ändern. Aber diese positive Entwicklung bedeutet eindeutig einen soliden Beitrag zu unserer kommunalen Leistungsfähigkeit. Mit dem Geld können dringend erforderliche Zukunftsaufgaben angegangen werden – die Modernisierung unserer Schulen, der Erhalt unserer Straßen und eine Verbesserung der Situation in unseren Kindergärten“.

„Auch wenn die erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind, so tragen wir durch unsere Maßnahmen, wie der Abschaffung des sog. „Kommunalsoli“, durch eine gerechte Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss und durch die Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Gesamtverbesserung der kommunalen Finanzsituation bei. Wir reden nicht nur, wir handeln“, so Ministerin Schulze Föcking MdL.

 

Hintergrund:

  • Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest.
  • Bereits Anfang September 2017 wurden die Eckpunkte zum GFG 2018 beschlossen. Nach dem Vorliegen aller Ist-Ergebnisse zum 30.09.2017 erhöht sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse um gut 230 Mio. Euro gegenüber den vorgelegten Eckpunkten. Sie beträgt nun 11,7 Mrd. Euro, das sind rd. 1,06 Mrd. Euro oder 9,96% mehr als in 2017.

Mit dem GFG 2018 werden die Schul- und Bildungspauschale sowie die Sportpauschale erstmals seit 2009 in einem ersten Schritt um annähernd 13 Millionen Euro erhöht

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