Zur heutigen Einbringung des neuen Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes zur Einführung der sogenannten Hygieneampel durch Minister Remmel erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christina Schulze Föcking:
„Der Gesetzentwurf, der in der heutigen Sitzung des Umweltausschusses von SPD und Grünen beschlossen wurde, ist ein Schlag ins Gesicht der Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich und blendet die vorhandenen Nöte in den Kommunen gänzlich aus. Trotz anhaltender Kritik und entgegen aller fachlichen Argumente von einer Vielzahl von Experten wurde das Gesetz im Ausschuss von SPD und Grünen durchgewunken.
Wir teilen grundsätzlich den Ansatz, dem Verbraucher eine Möglichkeit zu geben, sich einen schnellen und einfachen Eindruck von der Qualität und dem hygienischen Zustand eines Restaurants oder einer Bäckerei zu verschaffen. Doch das kann nicht dadurch erreicht werden, dass ein Bewertungsinstrument, welches für eine interne Risikobewertung eines ganzen Betriebsstandortes zugrunde gelegt wird, nun zweckentfremdet wird. Bereits das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Minister Remmel aufgezeigt, dass dieses Instrument ungeeignet ist. Wenn selbst die Lebensmittelkontrolleure klar sagen, dass die Bewertungsgrundlage des Gesetzes nicht für eine klar definierte Aussage über Qualität und Hygiene geeignet sei, dann muss doch auch der Verbraucherschutzminister tätig werden.
Wir müssen weg von der Hygieneampel, hin zu einem positiven Ansatz: Betriebe sollten ausgezeichnet werden, wenn sie alle Qualitätsstandards einhalten oder sogar darüber hinausgehen. Eine solche Positivkennzeichnung hilft dem Verbraucher und dem Unternehmer. Hier setzt man positive Anreize und stellt keinen Betrieb an den Pranger.“