Zur heutigen Expertenanhörung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes von Minister Remmel erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christina Schulze Föcking:
„Die Einführung eines Kontrollbarometers im Gastronomie- und Lebensmittelbereich hat kaum einen Mehrwert für Verbraucher und ist für unsere mittelständische Gastronomie sowie den Lebensmitteleinzelhandel existenzbedrohend. Zu diesem Ergebnis kommt eine Mehrzahl von Sachverständigen in der heutigen Expertenanhörung im Landtag. Mit der neuen, scheintransparenten und auch unfairen Regelung überzieht Umweltminister Johannes Remmel maßlos. Der Kunde wird in die Irre geführt und die Unternehmen werden mit den bürokratischen Folgen der Hygiene-Ampel schwer zu kämpfen haben.
Die durchgeführten Kontrollen beschränken sich nicht nur auf mögliche hygienische Mängel. Schon bauliche Konflikte oder Dokumentationsfehler sind für eine kritische Bewertung ausreichend, obwohl davon keine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit ausgeht. Die Bewertungsmaßstäbe sind unklar. Wenn beispielsweise in einem Restaurant Mäuse durch die Küche laufen, gibt es drei Mängelpunkte. Fehlt hingegen die Dokumentation der regelmäßigen Temperaturmessung gibt es sechs Mängelpunkte und selbst eine fehlende Dokumentation der Reinigung ist mit vier Mängelpunkte. Das steht in keinem Verhältnis und hilft auch keinem Kunden weiter. Diese Unklarheit des Barometers trübt daher erheblich die geforderte Transparenz ein und wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Dass den Betrieben zwar die Möglichkeit der Nachkontrolle eingeräumt wird, der Kontrolleur dafür aber bis zu drei Monate Zeit hat, ist ein unhaltbarer Zustand. Gerade für kleinere Betriebe, die bei gewissen Mängeln dann neben dem Eingang keine grüne, sondern eine gelbe Bewertung hängen haben, ist dies ein viel zu langer Zeitraum.
Die Bäcker, Fleischer und Gastwirte in Nordrhein-Westfalen wehren sich zurecht mit aller Kraft gegen das neue ´Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz´ der rot-grünen Landesregierung. Selbst der Städtetag Nordrhein-Westfalen lehnt dieses Gesetz ab.“